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   VGH Bayern, 12.03.2021 - 10 C 21.682   

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https://dejure.org/2021,7236
VGH Bayern, 12.03.2021 - 10 C 21.682 (https://dejure.org/2021,7236)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.03.2021 - 10 C 21.682 (https://dejure.org/2021,7236)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. März 2021 - 10 C 21.682 (https://dejure.org/2021,7236)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    § 166 Abs. 1 S. 1 VwGO i.V.m. § 114 Abs. 1 S. 1 ZPO; BayPAG Art. 25 Abs. 1 Nr. 1; StVO § 12 Abs. 1 Nr. 5
    Kosten für Abschleppmaßnahme (Parken in Feuerwehrzufahrt) - Prozesskostenhilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Prozesskostenhilfe; Abschleppkosten; Parken in Feuerwehrzufahrt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.05.2018 - 3 C 25.16

    Kostenpflichtige Abschleppmaßnahme bei kurzfristig aufgestellten

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2021 - 10 C 21.682
    Es ist zu Recht davon ausgegangen, dass die Voraussetzungen für die behördliche Kostenerhebung durch Leistungsbescheid vorliegen, insbesondere die zugrundeliegende (kostenpflichtige) polizeiliche Abschleppmaßnahme am 9. Oktober 2018 gemäß Art. 25 Abs. 1 Nr. 1 BayPAG rechtmäßig war (zur Voraussetzung der Rechtmäßigkeit der Amtshandlung vgl. z.B. BVerwG, U.v. 24.5.2018 - 3 C 25.16 - juris Rn. 11; Senftl in BeckOK Polizei- und Sicherheitsrecht Bayern, Möstl/Schwabenbauer, Stand 1.11.2020, BayPAG Art. 25 Rn. 45).
  • BVerwG, 18.02.2002 - 3 B 149.01

    Beschwer, materielle - als Zulässigkeitsvoraussetzung für

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2021 - 10 C 21.682
    Denn eine konkrete Behinderung ist insoweit nicht erforderlich, weil - wie das Verwaltungsgericht zu Recht festgestellt hat - Feuerwehrzufahrtszonen nach ständiger Rechtsprechung aus Sicherheitsgründen in voller Breite und zu jedem Zeitpunkt freigehalten werden müssen (vgl. BayVGH, B.v. 28.4.2004 - 24 ZB 04.227 - juris Rn. 3; zum rechtswidrigen Parken u.a. in Feuerwehranfahrzonen vgl. auch BVerwG, B.v. 18.2.2002 - 3 B 149.01 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 28.04.2004 - 24 ZB 04.227
    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2021 - 10 C 21.682
    Denn eine konkrete Behinderung ist insoweit nicht erforderlich, weil - wie das Verwaltungsgericht zu Recht festgestellt hat - Feuerwehrzufahrtszonen nach ständiger Rechtsprechung aus Sicherheitsgründen in voller Breite und zu jedem Zeitpunkt freigehalten werden müssen (vgl. BayVGH, B.v. 28.4.2004 - 24 ZB 04.227 - juris Rn. 3; zum rechtswidrigen Parken u.a. in Feuerwehranfahrzonen vgl. auch BVerwG, B.v. 18.2.2002 - 3 B 149.01 - juris Rn. 4).
  • BGH, 28.01.2022 - V ZR 106/21

    Beeinträchtigung oder Erschwerung des Zugangs zum Sondereigentum durch

    Aber selbst dann, wenn die derzeitige Praxis zugrunde gelegt wird, ist die Duldung mit dem absoluten Halteverbot unvereinbar und damit rechtswidrig (vgl. auch BayObLG, WuM 1988, 183; zu Feuerwehrzufahrten im öffentlichen Straßenraum siehe nur BayVGH, BeckRS 2021, 6070 Rn. 5 f. mwN).
  • OVG Hamburg, 06.04.2022 - 3 Bf 259/20

    Amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt im Sinne des § 12 Abs. 1 Nr. 5 StVO

    Eine Feuerwehrzufahrt ist aus Sicherheitsgründen zu jedem Zeitpunkt in voller Breite freizuhalten; auf eine konkrete Behinderung von Feuerwehr- oder Rettungskräften kommt es insoweit nicht an (VGH München, Beschl. v. 12.3.2021, 10 C 21.682, juris Rn. 6 m.w.N.).
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